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SV Blau-Weiß Zorbau

Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Sie sind hiermit zur Mitgliederversammlung 2026 am Samstag, den 11.April 2026,
um 17.00 Uhr ins Sportcasino des SV Blau Weiß Zorbau eingeladen.

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Abstimmung zur Tagesordnung
  3. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Berichte des Vorstandes
  6. Aussprache zu den Berichten
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Vorschläge und Beschluss von Satzungsänderungen
  9. Vorstellung der Kandidaten für den zu wählenden Vereinsvorstand - entsprechend Satzungsänderung ( 8-12 Mitglieder)
  10. Wahl der Kassenprüfer
  11. Wahl des Vorstandes in Block- oder Einzelabstimmung
  12. Konstituierende Sitzung der neugewählten Vorstandsmitglieder
  13. Sonstige Anfragen
  14. Schlusswort des neugewählten 1. Vorsitzenden

Die Liste der Kandidaten hängt in der Zeit vom 09. März bis 03.04.2026 in den Schaukästen Am Sportplatz 14 in Zorbau und auf dem Sportplatzgelände des SV Blau Weiß Zorbau öffentlich aus und wird bis zum 02.04.26 durch Neuvorschläge ständig ergänzt.
Wir weisen darauf hin, dass für den Fall, dass die Mitgliederversammlung nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung nicht Beschlussfähig ist, wird die Versammlung beendet und fünf Minuten später neu angesetzt. Die Mitgliederversammlung ist dann mit den anwesenden Vereinsmitgliedern Beschlussfähig!

Neuhaus
1. Vorsitzender

 

Änderung der Satzung des SV Blau Weiß Zorbau am 11.04.2026

1. § 6 Erwerb der Mitgliedschaft ( ordentliche Mitglieder)
Abs.1:
alt: Die Mitgliedschaft im Sportverein kann jede natürliche Person beiderlei Geschlechts auf Antrag erwerben, ……
neu:Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, ….
Abs. 2, Satz 2:
alt: Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufnehmende Mitglied den Mitgliedsbeitrag vorläufig, saisonal bezahlt bzw. ihm durch Beschluss des Vorstandes Beitragbefreiung erteilt hat.
neu: Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufnehmende Mitglied die festgesetzte Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag bis zum laufenden Monat bezahlt hat bzw. ihm durch Beschluss des Vorstandes Beitragsbefreiung erteilt aht.

 

2. § 13 Zusammentreffen des Vorstandes
Abs. 5:
alt: Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in den 5 Schaukästen der Gemeinde, in der Zorbauer Bergstraße/Ecke Sorbenaue, Zorbau; Am Anger/ Höhe Straße der Freundschaft 17, Zorbau; Zörbitzer Straße/ Bushaltestelle, Gerstewitz;
Zörbitzer Straße/ Ecke Zörbitzer Brunnengasse, Zörbitz ; Lindenstraße/ Bushaltestelle, Nellschütz; und den 2 Schaukästen des Vereins, am Eingang Sportlerheim und am Kassiererhaus, Am Sportplatz 14, Zorbau.

Neu: Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in den 2 Schaukästen des Vereins,
Am Sportplatz 14, am Eingang zum Sportlerheim, auf der Internetseite des Vereins
www. SV-Blau-Weiss-Zorbau.de und auf den öffentlichen Medienkanälen Instagram und Watts App.

3. § 16 Vereinsvorstand
Abs.1:
alt: Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a. dem 1. Vorsitzenden
b. dem 2. Vorsitzenden
c. dem 3. Vorsitzenden ( Kassenwart)
d. dem Schriftführer
e. dem Jugendwart
f. Leiter Öffentlichkeitsarbeit ( Mitgliedswart)
g. Lehrwart
h. Leiter Sozialwart
i. Frauenwart
j. Sport- und Gerätewart

neu: Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. 1. Vorsitzender ( Präsident)
2. 2. Vorsitzender ( Leiter Organisation)
3. 3. Vorsitzender ( Kassenwart)
4. Leiter Pressestelle und Statistik
5. Leiter Jugendwart männlich
6. stellv. Jugendwart männlich / Schiedsrichterwesen
7. Frauen- und Mädchenwart
8. stellv. Frauen- und Mädchenwart
9. Vorsitzender für Prävention und Sicherheit im Verein
10. Leiter Schulungswart und Regularien
11. Verantwortlicher des Versicherungswesens im Vereinsheim
12. Leiter Geschäftsstelle

 

 

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