SV Blau-Weiß Zorbau - Aktuell
Alles Andere als optimal verlief die Vorbereitung auf die Rückrunde der Verbandsliagasaison. Anstatt der fünf geplanten Testspiele, konnten aufgrund der Witterungsverhältnisse nur drei ausgetragen werden.
Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
Sie sind hiermit zur Mitgliederversammlung 2026 am Samstag, den 11.April 2026,
um 17.00 Uhr ins Sportcasino des SV Blau Weiß Zorbau eingeladen.
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung
- Abstimmung zur Tagesordnung
- Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Berichte des Vorstandes
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Vorschläge und Beschluss von Satzungsänderungen
- Vorstellung der Kandidaten für den zu wählenden Vereinsvorstand - entsprechend Satzungsänderung ( 8-12 Mitglieder)
- Wahl der Kassenprüfer
- Wahl des Vorstandes in Block- oder Einzelabstimmung
- Konstituierende Sitzung der neugewählten Vorstandsmitglieder
- Sonstige Anfragen
- Schlusswort des neugewählten 1. Vorsitzenden
Die Liste der Kandidaten hängt in der Zeit vom 09. März bis 03.04.2026 in den Schaukästen Am Sportplatz 14 in Zorbau und auf dem Sportplatzgelände des SV Blau Weiß Zorbau öffentlich aus und wird bis zum 02.04.26 durch Neuvorschläge ständig ergänzt.
Wir weisen darauf hin, dass für den Fall, dass die Mitgliederversammlung nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung nicht Beschlussfähig ist, wird die Versammlung beendet und fünf Minuten später neu angesetzt. Die Mitgliederversammlung ist dann mit den anwesenden Vereinsmitgliedern Beschlussfähig!
Neuhaus
1. Vorsitzender
Änderung der Satzung des SV Blau Weiß Zorbau am 11.04.2026
1. § 6 Erwerb der Mitgliedschaft ( ordentliche Mitglieder)
Abs.1:
alt: Die Mitgliedschaft im Sportverein kann jede natürliche Person beiderlei Geschlechts auf Antrag erwerben, ……
neu:Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche Person auf Antrag erwerben, ….
Abs. 2, Satz 2:
alt: Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufnehmende Mitglied den Mitgliedsbeitrag vorläufig, saisonal bezahlt bzw. ihm durch Beschluss des Vorstandes Beitragbefreiung erteilt hat.
neu: Ein derartiger Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufnehmende Mitglied die festgesetzte Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag bis zum laufenden Monat bezahlt hat bzw. ihm durch Beschluss des Vorstandes Beitragsbefreiung erteilt hat.
2. § 13 Zusammentreffen des Vorstandes
Abs. 5:
alt: Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in den 5 Schaukästen der Gemeinde, in der Zorbauer Bergstraße/Ecke Sorbenaue, Zorbau; Am Anger/ Höhe Straße der Freundschaft 17, Zorbau; Zörbitzer Straße/ Bushaltestelle, Gerstewitz;
Zörbitzer Straße/ Ecke Zörbitzer Brunnengasse, Zörbitz ; Lindenstraße/ Bushaltestelle, Nellschütz; und den 2 Schaukästen des Vereins, am Eingang Sportlerheim und am Kassiererhaus, Am Sportplatz 14, Zorbau.
Neu: Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in den 2 Schaukästen des Vereins,
Am Sportplatz 14, am Eingang zum Sportlerheim, auf der Internetseite des Vereins
www. SV-Blau-Weiss-Zorbau.de und auf den öffentlichen Medienkanälen Instagram und WhatsApp.
3. § 16 Vereinsvorstand
Abs.1:
alt: Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a. dem 1. Vorsitzenden
b. dem 2. Vorsitzenden
c. dem 3. Vorsitzenden ( Kassenwart)
d. dem Schriftführer
e. dem Jugendwart
f. Leiter Öffentlichkeitsarbeit ( Mitgliedswart)
g. Lehrwart
h. Leiter Sozialwart
i. Frauenwart
j. Sport- und Gerätewart
neu: Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
1. 1. Vorsitzender ( Präsident)
2. 2. Vorsitzender ( Leiter Organisation/Schriftführer)
3. 3. Vorsitzender ( Kassenwart)
4. Leiter Pressestelle und Statistik
5. Leiter Jugendwart männlich
6. Frauen- und Mädchenwartin
7. Vorsitzender für Prävention,Sicherheit im Verein und Schiedsrichterwesen
8. Verantwortlicher des Versicherungswesens im Vereinsheim
4. § 17 Pflichten und Rechte des Vorstandes
Pkt. a; Abs. 4. Aufgaben des Vorstandes
alt: Der Vorstand beauftragt den 1. und 2. Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied mit der Vertretung der Sportgemeinschaft im Rechtsverkehr.
Neu: Der Vorstand beauftragt den 1. Vorsitzenden oder im Vertretungsfall den 2. Vorsitzenden mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam mit der Vertretung
des Sportvereins im Rechtsverkehr .
Pkt. b, Abs.5, Aufgaben der einzelnen Mitglieder
1. neu: 3. Abs. Der 1. Vorsitzende koordiniert die Sportveranstaltungen des Vereins und legt die Belegung der Sportstätten in Abstimmung mit den Mannschaftsleitern, dem Jugendwart und dem/der Frauen- und Mädchenwart /-in fest.
2. alt: Der Kassenwart verwaltet die Kassengeschäfte des Sportvereins und sorgt in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedswart für die Einziehung der Beiträge. Alle Zahlungen dürfen nur auf Anweisung des 1. ggf. 2. Vorsitzenden geleistet werden. Er ist für den Bestand und für die gesicherte Anlage des Vereinsvermögens verantwortlich. Bei einer Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege, die vom 1. ggf. 2. Vorsitzenden anerkannt sein müssen, nachzuweisen.
2. neu: Der Kassenwart verwaltet die Kassengeschäfte des Sportvereins, prüft die vollständige Begleichung der Mitgliedsbeiträge. Er sorgt für die Überweisung der an den Sportverein gerichteten Rechnungen und erledigt die steuerlichen Aufgaben des Vereins. Bei einer Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege nachzuweisen.
3. alt: Der Schriftführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins und kann einfache, für den Verein unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er führt in den Vorstandssitzungen sowie den Versammlungen die Protokolle, die er zu unterschreiben hat. Er hat am Schluß eines jeden Geschäftsjahres einen schriftlichen Jahresbericht vorzulegen, der in der Jahreshauptversammlung zu verlesen ist.
Im Falle der Verhinderung übernimmt ein vom geschäftsführenden Vorstand zu bestimmendes Mitglied die Protokollführung.
3. neu: Der 2. Vorsitzende organisiert die Sportarbeit im Verein und Koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Sportgruppen. Er erledigt den Schriftverkehr des Vereins und kann unverbindliche Mitteilungen allein unterzeichnen. Er führt in den Vorstandssitzungen sowie in den Versammlungen die Protokolle, die er zu unterschreiben hat. Er hat am Schluß eines Geschäftsjahres einen schriftlichen Jahresbericht vorzulegen, der in der Jahreshauptversammlung zu verlesen ist. Im Falle der Verhinderung übernimmt ein vom geschäftsführenden Vorstand zu bestimmendes Mitglied die Protokollierung.
4. alt: Der leiter des Sportbetriebes……
4. neu: entfällt
5. alt: Der Jugendleiter hat sämtliche Jugendliche des Vereins zu betreuen, ……
5. neu: Der Jugendwart hat sämtliche männliche Jugendliche des Vereins zu betreuen, …….
6. alt: Die Frauenwartin hat innerhalb des Vorstandes die Belange der Frauen und Mädchen wahrzunehmen.
6. neu: Die Frauenwart- in hat sämtliche weibliche Vereinsmitglieder zu betreuen. Sie/ Er organisiert den Übungs- und Spielverkehr der Mannschaften und vertritt die Interessen der Frauen und Mädchen gegenüber dem Vorstand und die Zusammenarbeit der männlichen Sportgruppen.
7. alt: Der Werbe- und Pressewart …….
7. neu: Der Leiter Pressestelle und Statistik vertritt den den 2. Vorsitzenden bei Abwesenheit, erledigt die öffentliche Kommunikation in den Medien und übernimmt die statistische Arbeit im Verein.
8. alt: Der Gerätewart …………..
8. neu: entfällt
9. alt: Der Mitgliedswart ……………
9. neu: entfällt
- 24.01. 13:00 Uhr SV Blau-Weiß Zorbau - TSV Leuna
- 31.01. 13:00 Uhr SV Blau-Weiß Zorbau - SV Lipsia 93 Eutritzsch
- 07.02. 13:00 Uhr SV Blau-Weiß Zorbau - FSV Wacker 90 Nordhausen
- 11.02. 18:30 Uhr SV Blau-Weiß Zorbau - SG Union Sandersdorf
- 14.02. 14:00 Uhr SV Blau-Weiß Zorbau - MSV 1919 Neuruppin
Traditionell am Nikolauswochenende veranstaltete die Frauen-und Nachwuchsabteilung des SV Blau Weiß Zorbau den Nikolaus-Cup für Frauen und Mädchen in der Mehrzweckhalle in Zorbau. Der Einladung waren 340 Mädels aus 39 Mannschaften aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gefolgt.
Den Auftakt machten Freitagabend die Frauen, die gleich mal zeigten, wie man eine neue Mitspielerin, die Bande (gespielt wurde mit Vollbande auf Kunstrasen) integriert. Turniersiegerinnen wurden die Damen der SG Einheit Halle. Die beiden Zorbauer Damenmannschaften jubelten dicht dahinter auf Platz 2 und 3.
Wenn man denkts schlechter geht es nicht mehr ...
Das Spiel startet dabei ganz gut. Nach dem Anstoß nahm man Dölau den Ball ab und behielt ihn in den eigenen Reihen. Dölau praktisch ohne Ballkontakt - und in der 13. Minute fiel folgerichtig auch das überfällige 1:0.





























